SEMINAR - Crashkurs Umsatzsteuer

Basiswissen

 

Sie gründen gerade ein Unternehmen oder haben eine Position übernommen, in welcher Sie sich erstmalig oder nach langer Zeit wieder mit der Umsatzsteuer beschäftigen? Dann ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie. Hier erlernen Sie das System der Umsatzsteuer und können so Ihren Arbeitsalltag strukturiert angehen, denn bei Fehlern oder Verstößen gegen Umsatzsteuerbestimmungen drohen zum Teil empfindliche Strafen oder finanzielle Einbußen.
Referent
REFERENT
Daniel Eilenbrock

Dipl.-Finw.

Daniel Eilenbrock

Finanzverwaltung NRW
Betriebsprüfer

 

 
Preis
PREIS / DAUER
Icon Lounge 499 € inkl. MwSt.
   
Icon Online 449 € inkl. MwSt.
   
Icon Inhouse Nach Vereinbarung

 

 

Dauer: 2 x 5 Stunden (bei Präsenz inkl. Auswahl an Getränken)

 

 
 
Icon Zielgruppe
ZIELGRUPPE

 

 

  • Mandanten
  • Unternehmer
  • Existenzgründer
  • Sonstige mit Buchführung beauftragte Personen
  • Fortbildung

 

 

 

TERMINE
Platzhalter 2
 
 
 
VORMERKEN

 

Sie haben Interesse? Lassen Sie sich auf unsere Vormerkliste setzen und wir melden uns bei Ihnen.

Icon Jetzt Vormerken

 

 
Platzhalter 2

 

BESCHREIBUNG
Crashkurs Umsatzsteuer - Als Unternehmer kommen Sie kaum um die umsatzsteuerliche Besteuerung herum und müssen darüber hinaus auch selbst die Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Die wenigstens unter den Startups haben aber bereits steuerliche Kenntnisse. Genauso verhält sich das Problem, wenn Sie erstmalig eine Stelle übernommen haben, welche umsatzsteuerliche Kenntnisse verlangt. Egal welche Konstellation bei Ihnen vorliegt, Sie sind hier genau richtig.

Fehler in der Umsatzsteuer ziehen sich oft lange durch und können vermehrt auftreten. Dann wird es für Sie teuer und die Folgen können gravierend sein. Doch an dieser Stelle hilft Ihnen dieses Seminar. Die Umsatzsteuer ist eine Systemsteuer, d.h. Sie ist aufbauend und führt Schritt für Schritt zu einer festgesetzten Steuer. Diese Schritte werden Ihnen hier mit Beispielsfällen und Praxistipps näher gebracht.

Unser Dozent ist seit vielen Jahren im Fortbildungsbereich tätig und vermittelt Inhalte mit viel Spaß und Freude. Er unterrichtet sowohl innerhalb als auch außerhalb der Finanzverwaltung verschiedene umsatzsteuerliche Lehrgänge und steht Ihnen so als idealer Ansprechpartner zur Verfügung. Ein Lernerfolg ist hier garantiert.

 

 

INHALTE
Einleitung
– Rechtsgrundlagen 
– Bedeutung der Mehrwertsteuer
– Einordnung in das Steuersystem 
– Prüfungsschema

Steuerbarkeit
– Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 
– Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
– Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG 

Steuerpflicht
– Steuerbefreiungen gem. § 4 UStG (u.a. Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen)
– Optierung zur Umsatzsteuerpflicht § 9 UStG 

Steuersatz
– Regelsteuersatz
– Ermäßigter Steuersatz

Bemessungsgrundlage (BMG)
– BMG für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
– BMG für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
– BMG für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
– Mindest-BMG §10 Abs. 5 UStG
– Änderung der Bemessungsgrundlage § 17 UStG (Boni, Skonti, …)
– Durchlaufender Posten
– Echter und unechter Schadenersatz
– Zuschüsse

Besonderheiten Rechnung
– Unrichtiger Steuerausweis §14c Abs. 1 UStG
– Unberechtigter Steuerausweis §14c Abs. 2 UStG
Entstehung der Steuer
– Steuerentstehung für Lieferungen und sonstige Leistungen
– Steuerentstehung für Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG
– Steuerentstehung für die Einfuhr
– Steuerentstehung für den innergemeinschaftlichen Erwerb
– Steuerentstehung in sonstigen Fällen

Vorsteuer
– Vorsteuer aus Rechnungen (inkl. Vorstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung)
– Vorsteuerabzug (Voraussetzungen, Besonderheiten)
– Ausschluss vom Vorsteuerabzug §15 Abs. 2 UStg
– Vorsteueraufteilung §15 Abs. 4 UStG

– Einfuhrumsatzsteuer
– Reverse Charge § 13b UStG
– Sonderregelungen

Exkurs: Besteuerungsverfahren und Besonderheiten – Besteuerungszeitraum
– Fristverlängerung
– Steuerberechnung
– Vorauszahlungen (inkl. Sondervorauszahlung)
– Zusammenfassende Meldung §18a UStG
– Kleinunternehmer §19 UStG
– Grundzüge der Berichtigung nach §15a UStG