SEMINAR - Elektromobilität im Fokus
Steuerliche Behandlung von E-Firmenwagen & E-Bikes
Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie Informationen rund um das Thema Elektromobilität sowohl beim Firmenwagen als auch beim Dienstfahrrad, um die aktuellen Begünstigungen zu verstehen und sie so gezielt einzusetzen, damit hierbei ein steuerlicher Vorteil erlangt werden kann. Neben den rein gesetzlichen Besonderheiten erhalten Sie darüber hinaus eine Unterscheidung bei der Behandlung beim Arbeitgeber sowie beim Arbeitnehmer. Hinzu kommt die unterschiedliche Behandlung in der Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
PREIS
* LOFT inkl. 3 Gang-Menü sowie einer Getränkeauswahl
ZIELGRUPPE
- Steuerberater und deren Mitarbeiter
- Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Steuern
- Unternehmer
- Interessierte Arbeitnehmer
TERMINE
VORMERKEN
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BESCHREIBUNG
Elektromobilität im Fokus - Die Elektromobilität boomt wie kaum ein anderer Sektor. Zahlreiche Begünstigungen hat der Gesetzgeber hier bereits auf den Weg gegeben. Auch die Corona-Pandemie hat hiervor nicht Halt gemacht und so bedarf es mittlerweile einigen Ausführungen, um die steuerlichen Begünstigungen überhaupt zu verstehen, denn E-Auto ist nicht gleich E-Auto und Fahrradarten gibt es ebenfalls verschiedene.
Das Seminar ist in zwei selbständige Teile gegliedert: Sie erhalten im ersten Teil umfassende Einblicke wie Elektroautos nicht nur im Steuerrecht behandelt werden und erfahren im zweiten Teil warum das Dienstfahrrad immer mehr an Beliebtheit gewinnt.
Neben der eigentlichen „Art“ ist auch wichtig, die begünstigten Personen zu unterscheiden. So ist die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber, aufgrund spezieller Einzelvorschriften, eine andere, als die Behandlung beim Arbeitnehmer.
Was viele ebenfalls nicht beachten, ist die Behandlung in der jeweiligen Steuerart. So behandelt die Umsatzsteuer die Elektromobilität anders, als die Einkommensteuer.
Das Seminar beleuchtet daher neben den gesetzlichen steuerlichen Begünstigungen, auch die Hintergründe der jeweiligen Steuerarten. Sie erhalten Informationen aus erster Hand, da unser Dozent Daniel Eilenbrock als Dipl. Finanzwirt an der Landesfinanzschule NRW für die Finanzverwaltung NRW tätig ist. Durch die stets aktuell zu unterrichtenden Lehrgänge besitzt er den umfassenden Einblick der steuerlichen Begünstigungen und kann daher mit praxisnahen Beispielen die steuerlichen Vorteile der Elektromobilität einordnen.
Das Seminar ist in zwei selbständige Teile gegliedert: Sie erhalten im ersten Teil umfassende Einblicke wie Elektroautos nicht nur im Steuerrecht behandelt werden und erfahren im zweiten Teil warum das Dienstfahrrad immer mehr an Beliebtheit gewinnt.
Neben der eigentlichen „Art“ ist auch wichtig, die begünstigten Personen zu unterscheiden. So ist die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber, aufgrund spezieller Einzelvorschriften, eine andere, als die Behandlung beim Arbeitnehmer.
Was viele ebenfalls nicht beachten, ist die Behandlung in der jeweiligen Steuerart. So behandelt die Umsatzsteuer die Elektromobilität anders, als die Einkommensteuer.
Das Seminar beleuchtet daher neben den gesetzlichen steuerlichen Begünstigungen, auch die Hintergründe der jeweiligen Steuerarten. Sie erhalten Informationen aus erster Hand, da unser Dozent Daniel Eilenbrock als Dipl. Finanzwirt an der Landesfinanzschule NRW für die Finanzverwaltung NRW tätig ist. Durch die stets aktuell zu unterrichtenden Lehrgänge besitzt er den umfassenden Einblick der steuerlichen Begünstigungen und kann daher mit praxisnahen Beispielen die steuerlichen Vorteile der Elektromobilität einordnen.
INHALTE
1.Teil: Der E-Firmenwagen
Allgemeines zum Firmenwagen
Notwendige Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung eines (elektrischen) Firmenwagens.
Der E-Firmenwagen
Warum sollte es überhaupt ein Elektrowagen sein? Hier erhalten Sie die aktuellen Begünstigungen rund um das E-Auto, um nachvollziehen zu können, welche Regelungen nicht nur während der Corona Zeit gelten.
Steuerliche Beurteilung eines Elektroautos
Die wichtigsten Kernbereiche bei der Bewertung eines elektrischen Firmenwagens werden Ihnen erläutert:
– Unterscheidung E-Auto und Hybridfahrzeug
– Kürzung Anschaffungskosten / Bruttolistenpreis
– Besonderheiten beim Hybridfahrzeug
– Unterscheidung Arbeitgeber / Arbeitnehmer
– Besonderheit: Abschreibung nach §7c EStG
– Gewerbesteuerliche Begünstigung §8 Nr. 1d S.2 GewStG
Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Die Umsatzsteuer betrachtet nicht nur die Bewertung, sondern auch die begünstigte Person (Arbeitnehmer / Arbeitgeber) anders als die Einkommensteuer. Die jeweiligen Abweichungen zu den vorherigen vorgestellten Kernbereichen werden aufgezeigt.
Besonderheiten beim Elektroauto
Neben den Begünstigungen bei der Nutzung eines E-Wagens kann es zusätzliche Besonderheiten (z.B. bei der Batterie oder bei der Aufladung von der Batterie) geben, welche hier ebenfalls kurz und kompakt dargestellt werden.
Belastungsvergleich in einem Praxisfall
Anhand eines fiktiven Beispielsfall erhalten Sie eine Gegenüberstellung von einem E-Wagen und einem normalen PKW, um zu erkennen wie sich die Begünstigungen zahlenmäßig auswirken.
Allgemeines zum Firmenwagen
Notwendige Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung eines (elektrischen) Firmenwagens.
Der E-Firmenwagen
Warum sollte es überhaupt ein Elektrowagen sein? Hier erhalten Sie die aktuellen Begünstigungen rund um das E-Auto, um nachvollziehen zu können, welche Regelungen nicht nur während der Corona Zeit gelten.
Steuerliche Beurteilung eines Elektroautos
Die wichtigsten Kernbereiche bei der Bewertung eines elektrischen Firmenwagens werden Ihnen erläutert:
– Unterscheidung E-Auto und Hybridfahrzeug
– Kürzung Anschaffungskosten / Bruttolistenpreis
– Besonderheiten beim Hybridfahrzeug
– Unterscheidung Arbeitgeber / Arbeitnehmer
– Besonderheit: Abschreibung nach §7c EStG
– Gewerbesteuerliche Begünstigung §8 Nr. 1d S.2 GewStG
Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Die Umsatzsteuer betrachtet nicht nur die Bewertung, sondern auch die begünstigte Person (Arbeitnehmer / Arbeitgeber) anders als die Einkommensteuer. Die jeweiligen Abweichungen zu den vorherigen vorgestellten Kernbereichen werden aufgezeigt.
Besonderheiten beim Elektroauto
Neben den Begünstigungen bei der Nutzung eines E-Wagens kann es zusätzliche Besonderheiten (z.B. bei der Batterie oder bei der Aufladung von der Batterie) geben, welche hier ebenfalls kurz und kompakt dargestellt werden.
Belastungsvergleich in einem Praxisfall
Anhand eines fiktiven Beispielsfall erhalten Sie eine Gegenüberstellung von einem E-Wagen und einem normalen PKW, um zu erkennen wie sich die Begünstigungen zahlenmäßig auswirken.
2.Teil: Das Dienstfahrrad
Allgemeines zum Dienstfahrrad
Notwendige Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung eines Fahrrads.
Überlassung eines Dienstfahrrads
Es ist zu beachten, dass es auf die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ankommt. Daher werden die folgenden Merkmale voneinander abgegrenzt und bewertet.
– Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
– Im Wege einer Entgeltumwandlung
– Arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil
Besonderheiten beim E-Bike
Die wichtigsten Besonderheiten bei der Bewertung eines E-Bikes werden Ihnen erläutert:
– Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber
– Aufladung von privaten E-Bikes
– Kostenübernahme auf Seiten des Arbeitgebers
Übereignung eines Dienstfahrrads
Neben den Besonderheiten bei der Überlassung eines Dienstfahrrads ist auch die Übereignung begünstigt worden, sofern bestimmte Vereinbarungen getroffen werden. Diese werden Ihnen hier aufgeführt und zusätzlich zur Überlassung abgegrenzt.
Allgemeines zum Dienstfahrrad
Notwendige Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung eines Fahrrads.
Überlassung eines Dienstfahrrads
Es ist zu beachten, dass es auf die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ankommt. Daher werden die folgenden Merkmale voneinander abgegrenzt und bewertet.
– Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
– Im Wege einer Entgeltumwandlung
– Arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil
Besonderheiten beim E-Bike
Die wichtigsten Besonderheiten bei der Bewertung eines E-Bikes werden Ihnen erläutert:
– Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber
– Aufladung von privaten E-Bikes
– Kostenübernahme auf Seiten des Arbeitgebers
Übereignung eines Dienstfahrrads
Neben den Besonderheiten bei der Überlassung eines Dienstfahrrads ist auch die Übereignung begünstigt worden, sofern bestimmte Vereinbarungen getroffen werden. Diese werden Ihnen hier aufgeführt und zusätzlich zur Überlassung abgegrenzt.