SEMINAR - Internationales Steuerrecht aktuell

Aktuelles & Rechtsänderungen

 

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Dieses Seminar informiert Sie über die wichtigsten Änderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts und hilft Ihnen mithilfe von Praxisbeispielen bei der optimalen Umsetzung. Sie erhalten darüber hinaus wertvolle Praxistipps, um die oft unübersichtlichen Verlautbarungen von OECD und EU verstehen und anwenden zu können.
Referent
REFERENT
Jörg Holthaus

Dipl.-Finw.

Jörg Holthaus

Finanzverwaltung NRW
Dozent HSF NRW (Nordkirchen)

 

 
Preis
PREIS
Icon Loft 749 €* inkl. MwSt.
   
Icon Online 699 € inkl. MwSt.
   
Icon Inhouse Nach Vereinbarung

 

 

* LOFT inkl. 3 Gang-Menü sowie einer Getränkeauswahl

 

 
 
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ZIELGRUPPE

 

 

  • Steuerberater und deren Mitarbeiter
  • Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Steuern
  • Unternehmer
  • Fachanwälte

 

 

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TERMINE
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BESCHREIBUNG
Ausländische Steuersachverhalte gewinnen in den letzten Jahren immer mehr ans Präsenz und die Behandlung solcher werden aufgrund von Urteilen oder BMF Schreiben immer komplizierter. Gerade hier stecken jedoch auch viele Gestaltungsmöglichkeiten, weshalb das Finanzamt zielgerichteter prüft.

Umso wichtiger ist es, hier auf einem aktuellen Stand zu bleiben. Internationale Akteure wie OECD oder EU sorgen regelmäßig auch für Anpassungen steuerlicher Vorschriften und so für einen stetig wandelnden Prozess. Genau hier setzt unser Seminar an. Ihnen werden neben den aktuellen Rechtsänderungen, auch Verwaltungsanweisungen vorgestellt, um so das Verständnis für steuerliche Sachverhalte zu schärfen. Auch auf die notwendige Praxisrelevanz wird gezielt eingegangen. Dabei werden die unterschiedlichen Regelungen der aktuellen deutschen DBA vorgestellt und verglichen.

Unser Referent ist seit vielen Jahren im internationalen Steuerrecht als Fortbilder und als Autor verschiedener Bücher unterwegs und schult darüber hinaus die Finanzbeamten von morgen. Er weiß daher genau, worauf es ankommt und kann Ihnen so helfen, die Fehlerquellen zu erkennen und gibt Ihnen entsprechende Lösungsansätze für eine optimale Umsetzung. Die Aktualität steht in diesem Seminar im Fokus.

 

 

INHALTE
Unbeschränkte Steuerpflicht
– Grundtatbestand gem. § 1 EStG iVm §§ 8 und 9 AO

Beschränkte Steuerpflicht – Tatbestand des § 49 EStG
– Betriebsstätten nach nationalem Recht
– Ausweitung und Begrenzung der Einkünfte aus öffentlichen Kassen ab 2020
– Sonderregelungen für beschränkt Steuerpflichtige gem. § 50 EStGErweiterung der Pflichtveranlagungen nach dem JStG 2019 ab 2020
– Steuerabzug gem. § 50a EStG
Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
– Grundlagen der aktuellen deutschen DBA und des OECD-MA
– Ansässigkeit im Sinne der DBA
– Die Zurechnungsnormen in den DBA
– Betriebsstätteneinkünfte in den DBA
– Dividenden in den DBA
– Arbeitnehmereinkünfte in den DBA
– Konsultationsvereinbarungen zu den DBA Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweiz zu Homeoffice-Tagen wegen COVID-19
– Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. Art. 23 OECD-MA anhand von Fallbeispielen
– Rückfallklauseln in neueren DBA

Nationale Besonderheiten bei der Anwendung der DBA)
– Rückfallklauseln gem. § 50d Abs. 8, 9 und 10 EStG
– Reduzierung deutscher Quellensteuern nach § 50d Abs. 1, 2 und 3 EStG